Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung


Verbraucher haben beim Kauf von Waren gesetzliche Gewährleistungsrechte. Diese Rechte bestehen unabhängig davon, ob für ein Produkt zusätzlich eine freiwillige Garantie des Herstellers oder Verkäufers angeboten wird.

Die gesetzliche Gewährleistung schützt Sie, wenn eine gekaufte Ware bei Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder aus anderen Gründen mangelhaft ist. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen für Verbraucher grundsätzlich für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Übergabe der Ware.

Hinweis zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht

Nachfolgend finden Sie die gesetzlich vorgeschriebene harmonisierte Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht.

harmonisierte Mitteilung gesetzliche Gewährleistung

Mitteilung herunterladen

Die harmonisierte Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht können Sie hier als PDF herunterladen:

Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe

Die gesetzliche Gewährleistung besteht aufgrund gesetzlicher Vorschriften und muss nicht zusätzlich vereinbart werden.

Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers oder Verkäufers. Eine eventuell angebotene Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.

Was tun bei einem Mangel?

Sollte ein bei SCHÄFER Matten gekauftes Produkt einen Mangel aufweisen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir prüfen Ihr Anliegen und informieren Sie über die weitere Vorgehensweise und die Ihnen zustehenden gesetzlichen Rechte.

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